13.06.1973

AMONTA wird die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern erteilt.

20.01.1973

Betriebseröffnung der AMONTA. Erster Gesellschafter und Geschäftsführer ist Alfred Schiller.

21.06.1972

Der Bundestag verabschiedet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) – also das Gesetzt zur Regelung der Zeitarbeit.